Beitragsordnung

Beitragsordnung des TSV Wiedingharde 1950 e.V.

Die Mitgliedsbeiträge werden auf Grundlage des §4 Abs. 2 Der Vereinssatzung erhoben. Die Staffelung und Höhe der Beitragssätze werden von der Mitgliederversammlung auf Antrag festgelegt. Die Mitgliedsbeiträge sind Jährlich im Voraus im 1. Quartal zu zahlen. Bei im Jahresverlauf eintretenden Mitgliedern wird der Beitrag anteilig vom Beginn des laufenden Quartals berechnet. Mitglieder die ihr fristgerechtes Kündigungsrecht zum 30.06. des Jahres wahrnehmen, erhalten die zuviel gezahlten Beiträge erstattet.

 

 

 

Mitgliedsbeiträge
Bezeichnung
Monatlich
Jährlich
 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
 3,25
 39,00
 Mitglieder ab 18
 6,50
 78,00
Familienbeitrag, Erwachsene und Kinder/Jugendliche
 10,50
 126,00
Mitglieder Passiv
 2,50
 30,00
 Ehepaare Passiv
 4,00
 48,00
 Schüler/Azubi/Zivil-bzw. Wehrdienstleistende über 18 Jahre Monatliche Einkommen niedriger als 400,00 € Netto. Verbleib in der Familienmitgliedschaft Nachweise müssen erbracht werden
3,25  39,00
 Sozialbeitrag Auf Antag kann der Vorstand in sozialen Härtefällen Beitragsermäßigungen bzw. Ratenzahlungen vereinbaren. Nachweise müssen erbracht werden
 Kursbeiträge werden jeweils für das Angebot festgelegt
 Alle Beiträge inclusiv vom TSV abzuführender Versicherungbeiträge. Die Beiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Vorauszahlungen bis zum 15.01. des Jahres sind zuschlagsfrei möglich.
Zuschläge
Aufnahmegebühr 5,00 €
Erstellung einer Rechnung (Ausnahme) 2,50 €
Nichteinlösung einer Lastschrift 5,00 €
Mahnung 3,00 €
Diese Beitragsordnung wurde am 31.03.2008 beschlossen. Sie gilt ab 01.01.2008

Beitragsbezahlung

Die Bezahlung der Beiträge ist per Einzugsermächtigung (IBAN und BIC angeben) oder per Überweisung möglich (bis 31.03. oder max 14 Tage nach Vereinseintritt).
IBAN: DE39217635420016206395
Konto 16206395
BLZ: 21763542 (VR Bank Nord eG)
 
Wir behalten uns das Recht vor eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5 € zu erheben. Der Beitrag wird im März eingezogen.
 
Kündigung
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur jeweils zum 30.06. bzw. 31.12. möglich. Sie ist schriftlich und mindestens 1 Monat vor dem jeweiligen Termin einzureichen. Die Pflicht zur Beitragszahlung besteht bis zum Ende der Mitgliedschaft.

 

Wie kann ich Mitglied werden?

Füllt einen Aufnahmeantrag aus und werdet ein Teil von uns.

Informiert euch hier über unsere Beitragsordnung oder seht euch unsere Satzung an.

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